Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Für sämtliche Leistungen der Vermietung unserer Fasssauna gelten grundsätzlich die unten stehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Mieter und Vermieter getroffen wurden.
2. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt wurden.
II. Angebot und Preise
1. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftrags durch "Fasssauna-Rhein-Sieg" zustande.
2. Wunschtermine des Mieters können bei Anfrage vorgemerkt werden, werden aber erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise inklusiv der Anlieferung und Abholung (bis 15 km Anfahrt kostenlos). Bei einer Fahrstrecke über 30 Km ist mit mehrkosten zu rechnen und mind. Mietung von 2 Tagen Voraussetzung.
4. Grundsätzlich darf nur Brennmaterial verwendet werden, das vom "Fasssauna-Rhein-Sieg" gestellt wird. Die erste Packung ist gratis, jede weitere Packung (auch angebrochene)werden voll berechnet.
5. Bei einem Mietpreis über 200 Euro ist "Fasssauna-Rhein-Sieg" berechtigt eine Anzahlung von 50% des Mietpreises, sofort nach Übergabe, in Bar zu verlangen. Sollte die Anzahlung nicht erfolgen ist "Fasssauna-Rhein-Sieg" berechtigt, vom Verleih zurück zutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen (wie unter Ziffer II Nummer 6).
6. Bei einer Stornierungvon einem Mietzeitraum über zwei Tage, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
2. - 3.Tag der Mietdauer - 25% des Auftragswertes
3. - 4.Tag der Mietdauer - 50% des Auftragswertes
4. - 5.Tag der Mietdauer - 75% des Auftragswertes
6. - 7.Tag der Mietdauer - 100% des Auftragswertes
Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten dass "Fasssauna-Rhein-Sieg" kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
III. Leistungen und Mindestmietdauer
1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen des "Fasssauna-Rhein-Sieg" die Anlieferung/Abholung und die Vermietung der mit Holz befeuerten mobilen Fasssauna. Mitgeliefert werden: Fasssauna auf Anhänger (TS TZ 251), Aufgusseimer, Kelle, Saunaöl, Brennmaterial, Kabeladapter und Treppe.
2. Die mobile Mietsauna wird zwischen 16 und 17 Uhr angeliefert. Die Abholung erfolgt am nächsten Tag zwischen 10 und 12 Uhr. Andere Mietzeiträume bedürfen gesonderter Absprache. Die Miete über ein Wochenende beginnt am Freitag um 14 Uhr und endet am Montag um 10 Uhr.
3. Die mobile Fasssauna wird in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben
IV. Zahlung und Fälligkeit
1. Die Zahlungen erfolgt in Bar bei der Anlieferung. Bei Zahlungsverzug sind mit Mehrkosten durch Mahngebühren zu rechnen.
2. Bei der Sauna Übergabe ist eine Mietkaution von 100 € in Bar zu entrichten. In einwandfreiem Zustand bei der Abholung wird die Mietkaution rückerstattet.
V. Ausführung und Gewährleistung
1. Die Fasssauna und das Zubehör sind durch den Mieter sofort bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind in dem Übergabeprotokoll aufgelistet und festzuhalten.
2. Der Kunde hat bei Übergabe der Fasssauna und dem Zubehör den Empfang und die Anzahlder Gegenstände zu bestätigen. Während der gesamten Mietzeit bis zur Abholung, geht die gesamte Haftung auf den Kunden über (es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen).
3. Der Kunde hat die gesamte Sauna sauber und besenrein an den Vermieter zurück zugeben. Der Aschenschacht des Ofens ist vor der Übergabe zu leeren.
4. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach Anlieferung durchgeführt. Das Einhalten der mitgelieferten Saunaregeln ist zu beachten. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen vom "Fasssauna-Rhein-Sieg".
VI. Haftung
1. "Fasssauna-Rhein-Sieg" hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, jedoch haftet der Kunde für sämtliche Gegenstände.
2. Während der gesamten Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung der Fasssauna uneingeschränkt auf den Kunden über. Der Mieter ist verpflichtet die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Fasssauna zu überwachen.
3. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
VII. Allgemeine Regelungen
1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von den Vertragspartner beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen nicht berührt.
2. Die Fasssauna kann nur von Personen mit dem vollendeten 21. Lebensjahr gemietet werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Fasssauna nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
VIII. Benutzungsregeln
1. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
2. Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die auf dem Schild in der Sauna nach zulesen sind.
3. In der Fasssauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf das Holz gelangt (Bank und Rückenlehne)
4. Es ist untersagt, in der Sauna zu rauchen, zu trinken und zu essen! Generell wird beim Saunieren von Alkohol abgeraten.
5. Es dürfen keine Flüssigkeiten (z. B. Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel / Saunaöl, Getränke usw.) auf die Bänke und in dem Innenraum verschüttet werden.
6. Das Aufgusswasser ausschließlich auf die heißen Steine gießen. Pro Aufguss max. 2 bis 3 Kellen des Aufguss-Wassergemisches über die heißen Steine gießen.
7. Es dürfen nur ausnahmslos die von "Fasssauna-Rhein-Sieg" gestellten Öle und Aufgussmittel verwendet werden. Andere Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden (Achtung: Ex- plosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol!).
8. Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Tür geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden.
9. Der Holzofen darf ausschließlich nur mit dem Brennmaterial beheizt werden das von "Fasssauna-Rhein-Sieg" gestellt wird. Das Anheizen erfolgt folgendermaßen: zuerst den Anzünder in den Ofen legen und anzünden, die Holzspäne dazu legen und mit den geteilten Brennrollen bedecken. ( 1 - 2 Brennrollen). Wenn eine Temperatur von ca. 70 - 80 Grad Celsius erreicht ist,reichen max. 1 halbe Brennrolle (es sollte aber immer eine aus- reichende Glut vorhanden sein).
10. Die Sauna muss während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigt werden.
Ausstellung
Holzbau Litschel
Im Auel 86 - 88
53783 Eitorf
Kontakt
Telefon: 02243 . 810 93
Mobil: 0173 . 952 32 52
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